Foto: Norma Mortenson
Allgemeine Infos
In unserer Kirchgemeinde findet die Kirchliche Unterweisung (KUW) vom 1. bis 9. Schuljahr statt und wird mit der Konfirmation abgeschlossen. Vor Beginn der 1. Klasse informieren wir Sie über das Ziel des Unterrichts und Sie erhalten die Möglichkeit ihr Kind für den Unterricht anzumelden. Zu Beginn des Schuljahrs werden Sie und ihre Kinder über den Zeitpunkt des Unterrichts und Gottesdienste innerhalb des betreffenden Schuljahres informiert.
Familien mit Kindern, die neu zugezogen sind, bitten wir sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir erklären Ihnen gerne, wie der Unterricht bei uns organisiert ist. Bei Wegzug bitten wir ebenfalls um Meldung.
Obwohl uns die Vernetzung innerhalb unserer Kirchengemeine wichtig ist, findet die KUW für die Kinder und Jugendlichen aus Pieterlen und Meinisberg nur teilweise gemeinsam statt. Da bei zwei Dörfern und bis zu fünf Schulen und teilweise unterschiedlichen Ferienplänen sehr viel zu berücksichtigen ist, bitten wir Sie um Verständnis und Unterstützung.
Nähere Auskunft erteilen die Unterrichtenden oder das Sekretariat der Kirchgemeinde.
Konzept
Das KUW-Konzept der Kirchgemeinde Leugene geht von folgendem Grundsatz aus:
Wir möchten Kindern und Jugendlichen zeigen, dass wir uns als Kirchgemeinde für sie interessieren und ihren Lebens- und Erfahrungshorizont berücksichtigen. Wir möchten Kindern und Jugendlichen vielfältige Erfahrungen in einem lebendigen Gemeindeleben aufzeigen und ihnen die persönliche Auseinandersetzung mit dem Glauben ermöglichen. Wichtige Inhalte und Erfahrungen sollen ihnen dabei altersgemäss vermittelt werden.
- In der 1.-5. Klasse findet die KUW in Lektionen und mit einem Erlebnistag statt. Der Unterrichtsblock wird mit einem Gottesdienst abgeschlossen.
- In der 6. Klasse mit Lektionen und einem Erlebnistag.
- In der 7. Klasse mit Lektionen, und dem Besuch eines regionalen Jugendgottesdienstes.
- In der 8. Klasse mit Lektionen, und dem Besuch eines regionalen Jugendgottesdienstes.
- In der 9. Klasse wird die KUW mit Lektionen durchgeführt. Dazu kommt ein selbstgestalteter regionaler Jugendgottesdienst. Ein Konfirmationslager und der Abschluss ist die Konfirmation im Mai.
- In der Oberstufe beteiligen sich die Jugendlichen zusätzlich zu dem regulären Unterrichteinheiten an verschiedenen Angeboten unserer Kirchgemeinde.
Gottesdienste
Alle Schüler und Jugendlichen müssen pro Jahr mindestens 2 Gottesdienste oder gottesdienstliche Feiern besuchen. Als Gottesdienste gelten, reguläre Gottesdienste, Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen, Jugendgottesdienste. Im Unterricht decken wir bereits 8 dieser Anlässe ab, durch die Gottesdienste welche die 1.-5 Klässler gestalten, und mit den Jugendgottesdiensten.
Vorgaben für die kirchliche Unterweisung (KUW) von der Landeskirche Ref-Be-Ju-So:
Lektionenzahl: Minimum 140 Lektionen; Maximum 220 Lektionen. Die Erfahrung zeigt, dass das empfohlene Pensum bei ca. 170 Lektionen liegt. Der Rahmen innerhalb der einzelnen Stufen wird wie folgt festgelegt:
- KUW I: 1.-3. Schuljahr 20-50 Lektionen – wir haben 39 Lektionen
- KUW II: 4.-6. Schuljahr 30-60 Lektionen – wir haben 42 Lektionen
- KUW III: 7.-9. Schuljahr 70-110 Lektionen – wir haben 80 Lektionen.
- Total 161 Lektionen
Zur Unterweisung gehört der Besuch von insgesamt mindestens 18 Gemeindeanlässe, so zum Beispiel Gottesdienste und gottesdienstliche Feiern.
Absenzenregelung KUW
Die kirchliche Unterweisung ist ein freiwilliges Angebot der reformierten Kirche. Eltern, die ihr Kind angemeldet haben, verpflichten sich, ihr Kind regelmässig in den Unterricht zu schicken. Grundsätzlich gilt die selbe Absenzenregelung wie in der obligatorischen Schule, ausser dass die Schulhalbtage in der KUW nicht bezogen werden können.
Wir bitten die Erziehungsberechtigen, dass sie die Absenzen ihres Kindes frühzeitig bekannt geben. Als Gründe für eine entschuldigte Absenz gelten z.B.
- Krankheit oder Unfall eines Kindes
- Arztbesuch
- Zahnarztbesuch
- Vorstellungsgespräche
- Prüfungen
- Schweizer Meisterschaften
Unser Unterricht ist ein zusammengehörendes Angebot. Wenn Schüler und Jugendliche einen wesentlichen Teil versäumen, ist mit ihnen und den Erziehungsverantwortlichen zu schauen, wie das Versäumte in einer geeigneten Form nachgeholt werden kann.
Bei häufigem unentschuldigtem Fernbleiben, kann der Kirchgemeinderat einen Schüler/Schülerin oder Jugendliche/Jugendlicher für eine angemessene Zeit vom Unterricht ausschliessen und damit die Konfirmation aufschieben.
Wichtige Artikel der Kirchenordnung bezüglich kirchlicher Unterweisung – KUW
Art. 56 Aufgabe der kirchlichen Unterweisung
4. Die Kirchgemeinde unterstützt die Eltern in ihrer Aufgabe, ihre Kinder christlich zu erziehen. Die Unterweisenden laden Eltern und Gemeinde zum Mittragen der Unterweisung ein.
5. Auch Kinder und Jugendliche, die nicht getauft sind, können die Unterweisung besuchen.
Art. 57 Aufhabe der kirchlichen Behörde
4. Die kirchliche Unterweisung steht unter der Aufsicht des Kirchgemeinderates.
Art. 63 Konfirmation: Voraussetzung
1. Nur wer die kirchliche Unterweisung besucht hat, kann sich konfirmieren lassen.
2. Die Konfirmation setzt grundsätzlich die Taufe voraus. Ausnahmen kann die Pfarrperson aus seelsorgerlichen Gründen vorsehen.
Art. 66 Verbindlichkeit
1. Die kirchliche Unterweisung bildet mit allen ihren Teilen ein zusammengehörenden Angebot. Wenn Schülerinnen, Schüler oder Jugendliche wesentliche Teile versäumen ist mit ihnen und den Erziehungsverantwortlichen zu reden, damit das Versäumte in geeigneter Weise nachgeholt werden kann.
2. Wo die kirchliche Unterweisung schwer gestört ist, kann der Kirchgemeinderat die Unterweisenden vom
Unterricht entlasten oder Kinder und Jugendliche für eine angemessene Zeit von der kirchlichen Unterweisung ausschlissen und damit die Konfirmation aufschieben.
Die Stundenpläne für die KUW finden Sie in unserer Rubrik «Publikationen»:
